SERVICE & PLANUNG

Beratung

Der Umfang einer Blitzschutzanlage richtet sich nach dem Grad der Gefährdung des Gebäudes:

  • Art der Nutzung (Krankenhäuser, Kinder-gärten, Schulen u. Seniorenheime, Lagerung explosionsgefährlicher Stoffe, besondere technische Einrichtung)
  • Lage (exponierte Lage, erhöhte Lage wie Bergkuppen/Hügel)
  • Gebäudehöhe (Gebäude, die umstehende Gebäude überragen z.B. Kirchen/Türme/ Hochhäuser)
  • Hohe Blitzeinschlagrate/ Blitzeinschlagwahr-scheinlichkeiten in der Region/Umgebung (s.Blitzinformationsdienst BLIDS Siemens).
  • Dacheindeckung (leicht entflammbaren Materialien)

Blitzschutzsysteme für Gebäude werden er-richtet, bei:

  • Vorschrift der Landesbauordnung
  • Forderungen für Baugenehmigung
  • Vorschrift der Feuerversicherung

Hierbei handelt es sich meist um öffentliche Ge-bäude in Städten/Gemeinden o. Industriebauten. Für Privathäuser gibt es noch keine gesetzlichen Vorschriften zur Errichtung einer Blitzschutzan-lage, jedoch gelten die gleichen Kriterien des Gefährdungsgrades wie oben genannt.

Planung

Wir übernehmen für Sie die Planung Ihrer Blitz-schutzanlage:

  • Blitzschutzklassenberechnungen nach DIN EN 62305-2 (Abschätzung des Schadensrisikos baulicher Anlagen/Ermittlung der geforderten Schutzklasse u. Maßnahmen)
  • Trennungsabstandsberechnung (Verhindern von Funkenbildung)
  • Risikoanalyse (Erstellung eines Blitzschutz-konzeptes)
  • Ausführungsplanung- und Detailzeichnungen auf PDF/CAD

Die Blitzschutzplanung bei Neubauten, egal ob privat, öffentlich, oder gewerblich, sollte früh-zeitig berücksichtigt werden. Gründe dafür:

  • Ein Teil des Erdungssystems wird ins Fundament gelegt 
  • Abstimmung von Gebäudeästhetik und Blitz-schutz
  • Zusätzliche anfallende Erdarbeiten bei nach-träglicher Installation des Blitzschutzsystem können kostspielig sein

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit ein bereits bestehendes Gebäude mit einem Blitz- schutzsystem nachzurüsten, allerdings sind Planung und Montage hier meist mit mehr Auf-wand verbunden.

Wartung & Prüfung

Für den Erhalt Ihrer Blitzschutzanlage bieten wir regelmäßige Prüfungen an:

Blitzschutzsysteme werden abwechselnd einer umfassenden Prüfung und einer Sichtprüfung unterzogen. Solange keine behördlichen oder versicherungstechnischen Auflagen bestehen (siehe VdS-Richtlinie 2010 „Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz“), gelten die Prüfintervalle laut VDB DIN EN 62305–3(VDE 185-305-3):

  • Blitzschutzklasse I und II : Sichtprüfung jedes Jahr, Umfassende Prüfung alle 2 Jahre
  • Blitzschutzklasse III und IV : Sichtprüfung alle 2 Jahr,2 Umfassende Prüfung alle 4 Jahre,
  • Kritische Systeme Klasse I- IV: jährliche, umfassende Prüfung
  • Explosionsgefährdete Anlagen: alle 6 Monate  Sichtprüfung, jährliche umfassende Überprüfung

Wir führen auch die Abnahme und Dokumen-tation von Erdungsanlagen nach DIN 18014 durch:

  • Sachverständigen-Abnahme
  • Messung des Erdausbreitungswiderstandes
  • Messung des spezifischen Erdwiderstandes mittels Sonden

MONTAGE & ERRICHTUNG

Erdungsanlagen

Wir erstellen sowohl die Planung als auch die Montage von Erdungsan-lagen unter Beachtung der gelten-den Normen:

  • Fundamenterder
  • Ringerder
  • Tiefenerder
  • Erderdokumentation

Erdungsanlagen haben die Aufgabe Blitzströme aufzunehmen  um sie dann  ins Erdreich abzuleiten.

Bei Neubauten ist das Errichten eines Fundamenterders Pflicht. (DIN VDE 0100-540, DIN 18015-1)

Blitzschutzanlagen

Wir planen und errichten äußere Blitzschutzanlagen:

Der äußere Blitzschutz schützt ein Gebäude vor direktem Blitzein-schlag und leitet die Blitzströme am Gebäude vorbei über die Erdungs-anlage weiter ins Erdreich.

HVI-Blitzschutzanlagen:

Wenn der Trennungsabstandes zu elektrisch leitenden Teilen nicht eingehalten werden kann, bei:

  • Wohn- und Industriegebäuden
  • Windkraft-, Photovoltaikanlagen
  • Mobilfunkantennen
  • Industrieanlagen mit explosions-gefährdeten Bereichen

Überspannungsschutz & Potentialausgleich

Wir entwickeln Blitzschutzzonenkonzepte und installieren den inneren Blitzschutz.

Der innere Blitzschutz besteht aus:

  • Potentialausgleichsmaßnahmen        (verhindern von Potentialunterschieden und Berührungsspannungen)
  • Überspannungsschutzmaßnahmen (verhindern von Beschädigung/ Zerstörung elektrischer Installationen und Geräte durch Überspannungen)