SERVICE & PLANUNG
Beratung
Der Umfang einer Blitzschutzanlage richtet sich nach dem Grad der Gefährdung des Gebäudes:
- Art der Nutzung (Krankenhäuser, Kinder-gärten, Schulen u. Seniorenheime, Lagerung explosionsgefährlicher Stoffe, besondere technische Einrichtung)
- Lage (exponierte Lage, erhöhte Lage wie Bergkuppen/Hügel)
- Gebäudehöhe (Gebäude, die umstehende Gebäude überragen z.B. Kirchen/Türme/ Hochhäuser)
- Hohe Blitzeinschlagrate/ Blitzeinschlagwahr-scheinlichkeiten in der Region/Umgebung (s.Blitzinformationsdienst BLIDS Siemens).
- Dacheindeckung (leicht entflammbaren Materialien)
Blitzschutzsysteme für Gebäude werden er-richtet, bei:
- Vorschrift der Landesbauordnung
- Forderungen für Baugenehmigung
- Vorschrift der Feuerversicherung
Hierbei handelt es sich meist um öffentliche Ge-bäude in Städten/Gemeinden o. Industriebauten. Für Privathäuser gibt es noch keine gesetzlichen Vorschriften zur Errichtung einer Blitzschutzan-lage, jedoch gelten die gleichen Kriterien des Gefährdungsgrades wie oben genannt.
Planung
Wir übernehmen für Sie die Planung Ihrer Blitz-schutzanlage:
- Blitzschutzklassenberechnungen nach DIN EN 62305-2 (Abschätzung des Schadensrisikos baulicher Anlagen/Ermittlung der geforderten Schutzklasse u. Maßnahmen)
- Trennungsabstandsberechnung (Verhindern von Funkenbildung)
- Risikoanalyse (Erstellung eines Blitzschutz-konzeptes)
- Ausführungsplanung- und Detailzeichnungen auf PDF/CAD
Die Blitzschutzplanung bei Neubauten, egal ob privat, öffentlich, oder gewerblich, sollte früh-zeitig berücksichtigt werden. Gründe dafür:
- Ein Teil des Erdungssystems wird ins Fundament gelegt
- Abstimmung von Gebäudeästhetik und Blitz-schutz
- Zusätzliche anfallende Erdarbeiten bei nach-träglicher Installation des Blitzschutzsystem können kostspielig sein
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit ein bereits bestehendes Gebäude mit einem Blitz- schutzsystem nachzurüsten, allerdings sind Planung und Montage hier meist mit mehr Auf-wand verbunden.
Wartung & Prüfung
Für den Erhalt Ihrer Blitzschutzanlage bieten wir regelmäßige Prüfungen an:
Blitzschutzsysteme werden abwechselnd einer umfassenden Prüfung und einer Sichtprüfung unterzogen. Solange keine behördlichen oder versicherungstechnischen Auflagen bestehen (siehe VdS-Richtlinie 2010 „Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz“), gelten die Prüfintervalle laut VDB DIN EN 62305–3(VDE 185-305-3):
- Blitzschutzklasse I und II : Sichtprüfung jedes Jahr, Umfassende Prüfung alle 2 Jahre
- Blitzschutzklasse III und IV : Sichtprüfung alle 2 Jahr,2 Umfassende Prüfung alle 4 Jahre,
- Kritische Systeme Klasse I- IV: jährliche, umfassende Prüfung
Explosionsgefährdete Anlagen: alle 6 Monate Sichtprüfung, jährliche umfassende Überprüfung
Wir führen auch die Abnahme und Dokumen-tation von Erdungsanlagen nach DIN 18014 durch:
- Sachverständigen-Abnahme
- Messung des Erdausbreitungswiderstandes
- Messung des spezifischen Erdwiderstandes mittels Sonden
MONTAGE & ERRICHTUNG
Erdungsanlagen
Wir erstellen sowohl die Planung als auch die Montage von Erdungsan-lagen unter Beachtung der gelten-den Normen:
- Fundamenterder
- Ringerder
- Tiefenerder
- Erderdokumentation
Erdungsanlagen haben die Aufgabe Blitzströme aufzunehmen um sie dann ins Erdreich abzuleiten.
Bei Neubauten ist das Errichten eines Fundamenterders Pflicht. (DIN VDE 0100-540, DIN 18015-1)
Blitzschutzanlagen
Wir planen und errichten äußere Blitzschutzanlagen:
Der äußere Blitzschutz schützt ein Gebäude vor direktem Blitzein-schlag und leitet die Blitzströme am Gebäude vorbei über die Erdungs-anlage weiter ins Erdreich.
HVI-Blitzschutzanlagen:
Wenn der Trennungsabstandes zu elektrisch leitenden Teilen nicht eingehalten werden kann, bei:
- Wohn- und Industriegebäuden
- Windkraft-, Photovoltaikanlagen
- Mobilfunkantennen
- Industrieanlagen mit explosions-gefährdeten Bereichen
Überspannungsschutz & Potentialausgleich
Wir entwickeln Blitzschutzzonenkonzepte und installieren den inneren Blitzschutz.
Der innere Blitzschutz besteht aus:
- Potentialausgleichsmaßnahmen (verhindern von Potentialunterschieden und Berührungsspannungen)
- Überspannungsschutzmaßnahmen (verhindern von Beschädigung/ Zerstörung elektrischer Installationen und Geräte durch Überspannungen)